§ 14 BewHG Vorgesetzte Behörde

BewHG - Bewährungshilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024

Die Dienststellen für Bewährungshilfe unterstehen dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, das auch über Berufungen gegen Bescheide der Dienststellen zu entscheiden hat.

In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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