Anl. 2 BewG 1955

BewG 1955 - Bewertungsgesetz 1955

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.07.2024
(zu § 20e Abs. 2)(zu Paragraph 20 e, Absatz 2,)
Parameter, welche zusätzlich im Grünen Bericht gemäß § 9 des Landwirtschaftsgesetzes 1992 – LWG, BGBl. Nr. 375/1992 idgF, auszuweisen sind:

I. Primärindex:römisch eins. Primärindex:

  1. 1.Ziffer einsFür das landwirtschaftliche Vermögen, das Weinbauvermögen, das gärtnerische Vermögen und das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Nettobetriebsüberschuss, der den Ertrag aus landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden, Kapital und nicht entlohnter Arbeit vor Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und sonstiger Zuwendungen gemäß § 35 misst, dargestellt pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche.Für das landwirtschaftliche Vermögen, das Weinbauvermögen, das gärtnerische Vermögen und das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Nettobetriebsüberschuss, der den Ertrag aus landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden, Kapital und nicht entlohnter Arbeit vor Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und sonstiger Zuwendungen gemäß Paragraph 35, misst, dargestellt pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche.
  2. 2.Ziffer 2Für das forstwirtschaftliche Vermögen der Ertrag, dargestellt pro Hektar forstwirtschaftlicher Fläche aus

a) Nutzung von Nadelsägerundholz

 

b) Nutzung von Laubsägerundholz

 

c) Nutzung von Nadelindustrierundholz

 

d) Nutzung von Laubindustrierundholz

 

e) Nutzung von Nadelrohholz für energetische Nutzung

 

f) Nutzung von Laubrohholz für energetische Nutzung

 

g) forstwirtschaftlichen Dienstleistungen

 

h) sonstige Subventionen

 

abzüglich von Arbeitnehmerentgelten und Vorleistungen für

 

i) Frostbaumpflanzen

 

j) Energie

 

k) Dünge- und Bodenverbesserungsmittel

 

l) Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel

 

m) forstwirtschaftliche Dienstleistungen

 

n) Instandhaltung von Maschinen und Geräten

 

o) Instandhaltung von baulichen Anlagen

 

p) andere Vorleistungsgüter und Dienstleistungen

 

q) Abschreibungen für Ausrüstungsgüter

 

r) Abschreibungen für Bauten

 

s) sonstige Abschreibungen

 

t) sonstige Produktionsabgaben

 

II. Sekundärindex für den Primärindex gemäß Pkt. I Z 1:römisch II. Sekundärindex für den Primärindex gemäß Pkt. römisch eins Ziffer eins :,

  1. 1.Ziffer eins
    1. 1.Ziffer einsErträge aus Laubholz je Festmeter Laubholz
    2. 2.Ziffer 2Erträge aus Nadelholz je Festmeter Nadelholz
In Kraft seit 23.07.2024 bis 31.12.9999
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