Art. 15 BewG 1955

BewG 1955 - Bewertungsgesetz 1955

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Das Bewertungsgesetz, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 253/1993, wird wie folgt geändert:

1.

(Anm.: Novellierungsanordnung)

2.

Z 1 ist auf Feststellungszeitpunkte nach dem 1. Jänner 1994 anzuwenden.

In Kraft seit 31.07.1993 bis 31.12.9999
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