Art. 4 BewG 1955

BewG 1955 - Bewertungsgesetz 1955

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Das Bewertungsgesetz 1955, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994, wird wie folgt geändert:

1.

(Anm.: betrifft die Änderung des Bewertungsgesetzes 1955)

2.

Z 1 ist erstmalig bei der Feststellung von Einheitswerten auf Zeitpunkte nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union *) anzuwenden.

___________________

*) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

In Kraft seit 06.01.1995 bis 31.12.9999
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