§ 233 BDG 1979 Übergangsbestimmungen zur Dienstrechts-Novelle 2004

BDG 1979 - Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

§ 75a Abs. 2 Z 2 lit. e gilt nur für am 1. Jänner 2005 noch nicht beendete und nach dem 31. Dezember 2004 neu angetretene Karenzurlaube.

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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