§ 233 BDG 1979

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999

(Anm§ 75a Abs. 2 Z 2 lit.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002) e gilt nur für am 1. Jänner 2005 noch nicht beendete und nach dem 31. Dezember 2004 neu angetretene Karenzurlaube.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 10.08.2002 bis 31.12.2011

(Anm§ 75a Abs. 2 Z 2 lit.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/2002) e gilt nur für am 1. Jänner 2005 noch nicht beendete und nach dem 31. Dezember 2004 neu angetretene Karenzurlaube.

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