Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in einer Gemeinde des Burgenlandes ihren Wohnsitz haben, sind Burgenländische Landesbürgerinnen und Landesbürger.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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