Art. 5 B-L-VG Landesbürgerinnen und Landesbürger

Landes-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Artikel 5

Landesbürger

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in einer Gemeinde des Burgenlandes ihren Wohnsitz haben, sind Burgenländische Landesbürgerinnen und Landesbürger.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 26.01.1996 bis 31.12.2007
Artikel 5

Landesbürger

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in einer Gemeinde des Burgenlandes ihren Wohnsitz haben, sind Burgenländische Landesbürgerinnen und Landesbürger.

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