Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Die Staatsgewalt geht vom Volk aus. Sie wird vom Volk in Wahlen, Volksbegehren und Volksabstimmungen sowie durch seine verfassungsmäßig bestellten Vertretungsorgane ausgeübt.
In Kraft seit 04.10.1982 bis 31.12.9999
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