Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
(1) Burgenland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
(2) Burgenland gründet auf der Freiheit und Würde des Menschen; es schützt die Entfaltung seiner Bürger in einer gerechten Gesellschaft.
(3) Burgenland ist ein selbständiges Bundesland der demokratischen Republik Österreich.
In Kraft seit 04.10.1982 bis 31.12.9999
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