§ 218 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
  1. (1)Absatz einsEs treten in Kraft:
    1. 1.Ziffer einsmit 1. Jänner 2008 die §§ 20 Abs. 1 in der Fassung der Z 1, 22 Abs. 1 in der Fassung der Z 4 und Abs. 6, 55 Abs. 1a, 58 Abs. 1, 64 Abs. 6, 70, die Überschrift zum 3. Unterabschnitt des Abschnittes II im Zweiten Teil, §§ 84 Abs. 3 sowie 211 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 101/2007;mit 1. Jänner 2008 die Paragraphen 20, Absatz eins, in der Fassung der Ziffer eins,, 22 Absatz eins, in der Fassung der Ziffer 4 und Absatz 6,, 55 Absatz eins a,, 58 Absatz eins,, 64 Absatz 6,, 70, die Überschrift zum 3. Unterabschnitt des Abschnittes römisch II im Zweiten Teil, Paragraphen 84, Absatz 3, sowie 211 Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. römisch eins Nr. 101/2007;
    2. 2.Ziffer 2mit dem nach § 675 Abs. 3 ASVG durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit festgestellten Zeitpunkt die §§ 20 Abs. 1 in der Fassung der Z 2 und 22 Abs. 1 in der Fassung der Z 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 101/2007.mit dem nach Paragraph 675, Absatz 3, ASVG durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit festgestellten Zeitpunkt die Paragraphen 20, Absatz eins, in der Fassung der Ziffer 2 und 22 Absatz eins, in der Fassung der Ziffer 5, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2007,.
    3. 3.Ziffer 3rückwirkend mit 1. Jänner 2006 § 21 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 101/2007.rückwirkend mit 1. Jänner 2006 Paragraph 21, Absatz 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2007,.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 22 Abs. 3, 151 Abs. 4 sowie 212 Abs. 3 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.Die Paragraphen 22, Absatz 3,, 151 Absatz 4, sowie 212 Absatz 3, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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