Personen und Institutionen, die sich mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Sinne dieses Bundesgesetzes besonders zu befassen haben, sind:
1.Ziffer einsdie Gleichbehandlungskommission des Bundes,
2.Ziffer 2die Gleichbehandlungsbeauftragten,
3.Ziffer 3die Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen,
4.Ziffer 4die Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen,
5.Ziffer 5die Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten) und
6.Ziffer 6Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen gemäß § 21 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006.Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen gemäß Paragraph 21, des Hochschulgesetzes 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006,.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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