§ 20d B-GlBG Dialog mit Nichtregierungsorganisationen

B-GlBG - Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat mindestens ein Mal pro Jahr einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen zu führen, deren Zielsetzung es ist, Diskriminierungen im Sinne dieses Bundesgesetzes zu bekämpfen und die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebotes zu fördern.

In Kraft seit 08.01.2018 bis 31.12.9999
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