Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Bundesgesetz vom 10. März 1967, betreffend die Aufsicht des Bundes über die Gemeinden (Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz) StF: BGBl. Nr. 123/1967 (NR: GP XI RV 357AB 418S. 50. BR: S. 252.)
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