§ 6a AVV Vorgaben für Abfälle, die in Mitverbrennungsanlagen verbrannt werden sollen

AVV - Abfallverbrennungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.06.2024

sofern die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Verbrennung vorliegen. Vor Bescheiderlassung ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu informieren.

In Kraft seit 12.07.2013 bis 31.12.2024
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