Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
sofern die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Verbrennung vorliegen. Vor Bescheiderlassung ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu informieren.
In Kraft seit 12.07.2013 bis 31.12.2024
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