Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Kohlenmonoxid:
10%
Schwefeldioxid:
20%
Stickstoffoxide:
20%
Staubförmige Emissionen:
30%
Organisch gebundener Gesamtkohlenstoff:
30%
Chlorwasserstoff:
40%
Fluorwasserstoff:
40%
Quecksilber:
40%
Jährlich muss eine Funktionsprüfung gemäß ÖNORM EN 14181 an den registrierenden Emissionsmessgeräten vorgenommen werden.
In Kraft seit 12.07.2013 bis 31.12.2024
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