Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Ab dem 1. Jänner 2012 ist diese Verordnung auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2011 als Produkte verwendet worden sind und weiterhin verwendet werden sollen.
In Kraft seit 12.07.2013 bis 31.12.2024
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