§ 19c AVV Übergangsbestimmungen für Ersatzbrennstoffprodukte

AVV - Abfallverbrennungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Ab dem 1. Jänner 2012 ist diese Verordnung auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2011 als Produkte verwendet worden sind und weiterhin verwendet werden sollen.

In Kraft seit 12.07.2013 bis 31.12.2024
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