Anl. 4 AVV

AVV - Abfallverbrennungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.07.2024

(zu § 12 Abs. 1)

Fehlerbandbreiten und Berechnung des Beurteilungswertes bei diskontinuierlichen Messungen

1. Fehlerbandbreiten bezogen auf die Grenzwerte (Halbstundenmittelwerte) der Messmethoden:

Parameter

Fehlerbandbreite in %

HCl

25

HF

30

NH3

25

 

2. Fehlerbandbreiten bezogen auf die Grenzwerte (Mittelwerte über mehrere Stunden) der Messmethoden:

Parameter

Fehlerbandbreite in %

Schwermetalle

40

Dioxine und Furane

50

 

3. Berechnung des Beurteilungswertes (BW):

BW = MW - MW x F/100

MW

Messwert (Halbstundenmittelwert oder Mittelwert über mehrere Stunden)

F

Fehlerbandbreite in Prozent

 

In Kraft seit 12.07.2013 bis 31.12.2024
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