In den Emissionserklärungen sind folgende Stamm- und Bewegungsdaten anzugeben:
A | Stammdaten | |||||||||
1. | Name, Anschrift (Sitz) des Anlageninhabers sowie die für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift, einschließlich einer Telefaxnummer | |||||||||
2. | sofern vorhanden: Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer, Ergänzungsregisternummer | |||||||||
3. | Branchencode vierstellig | |||||||||
4. | Adressen und Bezeichnungen der Standorte – bei mobilen (Mit)Verbrennungsanlagen einschließlich derjenigen, an denen die Tätigkeit ausgeübt wird | |||||||||
5. | Grundstücke (Katastralgemeinde und Grundstücksnummern), auf denen sich der jeweilige Standort befindet, ÖSTAT-Gemeindekennzahl (wird vom System aus den Angaben zur Standortadresse generiert) | |||||||||
6. | die Behandlungsverfahren, die am jeweiligen Standort durchgeführt werden | |||||||||
7. | die gesamte Betriebsanlage für jeden Standort des Anlageninhabers | |||||||||
8. | jede einzelne (Mit)Verbrennungsanlage | |||||||||
9. | die einzelnen Linien einer (Mit)Verbrennungsanlage, soweit zutreffend | |||||||||
10. | relevante Anlagen, aus denen Abfälle in die (Mit)Verbrennungsanlage eingebracht werden oder in die Abfälle aus der (Mit)Verbrennungsanlage gebracht werden | |||||||||
11. | für jede Anlage gemäß Z 7 bis 10 sind weiters anzugeben: | |||||||||
a) | die Anlagentypen (Mehrfachnennungen möglich; bei der gesamten Betriebsanlage müssen nur die wesentlichen Anlagentypen angegeben werden) | |||||||||
b) | ab 1. Jänner 2009 die Grundfläche der jeweiligen Anlage mit den zugehörigen (untergeordneten) Anlagenteilen durch Angabe der Koordinaten der Eckpunkte | |||||||||
c) | soweit zutreffend: Kennzeichnung als Berichtseinheit mit Angabe des Typs der Berichtseinheit (Berichtseinheit für Luftemissionen – BE-_AVV, Berichtseinheit für Abfall-Input-Output-Meldungen – BE__ABIL, Berichtseinheit für Emissionen in das Wasser – BE_WAV) | |||||||||
12. | Darstellung der Beziehungen der Anlagen gemäß Z 8 bis 10 untereinander und zur gesamten Betriebsanlage gemäß Z 7 durch Verwendung der Attribute „gehört zu“ und „besteht aus“ | |||||||||
sowie die zugehörigen Identifikationsnummern. |
B | Luftemissionserklärung | |||||||||
1. | Emissionserklärung: | |||||||||
Typ der Berichtseinheit*1, Name der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist*1, GLN der Anlage, die als Berichtseinheit BE_AVV gekennzeichnet ist*1, Standortbezeichnung*1, zuständige Behörde für die Emissionserklärung (Änderung nur durch Behörde möglich), Erklärungszeitraum | ||||||||||
2. | Anlageninhaber*1: | |||||||||
GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland | ||||||||||
3. | Kontaktperson: | |||||||||
Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email | ||||||||||
4. | Standort und Bezeichnung*1: | |||||||||
GLN, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern | ||||||||||
5. | Linien*1 und (Mit)Verbrennungsanlagen*1: | |||||||||
Anlagen-GLN, Anlagen-Name, Beziehung zwischen den Anlagen („gehört zu“ und „besteht aus“), Koordinaten der Eckpunkte (ab 1. Jänner 2009) | ||||||||||
6. | Beziehung zu den Anlagen für die Abfall-Input-Output-Meldungen (BE_ABIL): | |||||||||
GLN der Anlagen, die als BE_ABIL gekennzeichnet sind*1, Name der Anlagen, die als BE_ABIL gekennzeichnet sind*1, prozentuelle Aufteilung des Abfallinputs im Falle einer übergeordneten BE_ABIL | ||||||||||
7. | Art der Anlage: | |||||||||
Anlagentyp*1, Gesamtbrennstoffwärmeleistung bei Nennlast in MW, wenn zutreffend Energieeffizienz gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002 | ||||||||||
8. | Emissionsquelle: | |||||||||
Maximale Schornstein-Austrittstemperatur der Abgase bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in °C, Abgasvolumenstrom bei maximaler Gesamtbrennstoffwärmeleistung in Normkubikmeter pro Stunde trocken, O2-Gehalt des Abgasvolumenstroms in Volumsprozent bezogen auf Normkubikmeter pro Stunde trocken; oberer lichter Querschnitt des Schornsteins in m², Austrittshöhe der Emissionen des Schornsteins über dem Boden in m | ||||||||||
9. | Auslegungsbrennstoffe: | |||||||||
Auslegungsbrennstoff, Brennstoffkategorie, nähere Bezeichnung | ||||||||||
10. | Genehmigung: | |||||||||
Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 5, 6 und 12 AVV | ||||||||||
11. | Betriebsdaten: | |||||||||
Betriebsstunden je Jahr, Emissionsverhalten | ||||||||||
12. | Eingesetzte Brennstoffe: | |||||||||
Bezeichnung, Herkunft, Jahresmenge (Monatsmenge bei Dampfkesselanlagen ab einer Gesamtbrennstoffwärmeleistung von 30 MW), durchschnittlicher Heizwert, mittlerer Masseanteil emissionsrelevanter Komponenten (optional nähere Angaben zur Herkunft des Brennstoffs, sofern in der Genehmigung nicht anders vorgesehen) | ||||||||||
13. | Eingesetzte Abfälle: | |||||||||
Bezeichnung*2, Jahresmenge*2, gegebenenfalls die Kennung(en) des(r) Beurteilungsnachweis(e), GLN der BE_ABIL*1, Aufschlüsselung der eingesetzten Menge nach der Herkunft*2 | ||||||||||
14. | Emissionsgrenzwerte luftverunreinigender Stoffe: | |||||||||
Brennstoff, Schadstoff, Sauerstoffbezug in Volumsprozent, Schadstoffgrenzwert, Gültigkeit des Grenzwerts – sofern dieser nicht ganzjährig gültig ist, Sauerstoffbezug und Schadstoffgrenzwerte beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar) | ||||||||||
15. | Emissionen luftverunreinigender Stoffe: | |||||||||
Schadstoff, Ermittlungsart, Sauerstoffbezug in Volumsprozent; Konzentration [mg/m3 bzw. ng/m3 bei PCDD/F] bei kontinuierlicher Messung als Monatsmittelwert (bei Dampfkesselanlagen erst ab einer Brennstoffwärmeleistung von 30 MW; für kleinere Dampfkesselanlagen Jahresmittelwert, sofern in der Genehmigung nicht eine Monatsangabe vorgeschrieben ist); Konzentration [mg/m3 bzw. ng/m3 bei PCDD/F] bei diskontinuierlicher Messung als Mittelwert aus den Einzelmessungen; Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen im Falle von kontinuierlich zu überwachenden Parametern als Monatsangabe (bei Dampfkesselanlagen erst ab einer Brennstoffwärmeleistung von 30 MW; für kleinere Dampfkesselanlagen Jahresangabe, sofern in der Genehmigung nicht eine Monatsangabe vorgeschrieben ist), in allen anderen Fällen Schadstofffracht in Kilogramm oder Tonnen als Jahresangabe; Sauerstoffbezug und Konzentration beziehen sich auf trockenes Abgas bei Normbedingungen (0 °C, 1 013 mbar) | ||||||||||
16. | Angaben zur Abgasreinigungsanlage: | |||||||||
Angabe, ob eine Abgasreinigungsanlage vorhanden ist, Art der Abgasreinigungsanlage, abzuscheidende luftverunreinigende Schadstoffe, meldepflichtige Ausfallzeiten im Erklärungszeitraum je Ereignis, Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache | ||||||||||
17. | Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen in die Luft: | |||||||||
Schadstoff: Beginn Datum, Beginn Uhrzeit, Dauer in Stunden, Ursache | ||||||||||
18. | Ergebnisse der Prüfung gemäß § 15 AVV: | |||||||||
Prüfung im Erklärungszeitraum stattgefunden, Ergebnisse der Prüfung, Datum der letzten Prüfung, Sachverständiger gemäß § 3 Z 5 AVV, Beschreibung allfälliger meldepflichtiger Mängel | ||||||||||
19. | Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung: | |||||||||
Name, Organisation | ||||||||||
20. | Dateianhänge: | |||||||||
Dateiname, Bezeichnung, bei Inanspruchnahme des Effizienzkriteriums gemäß Anhang 2 Z 1 AWG 2002 Bericht über die Einhaltung der Energieeffizienz, wenn zutreffend Bericht über die Zulassung von Abweichungen gemäß § 7 Abs. 1 bis 5, § 9 Abs. 5, 6 und 12 AVV |
C | Wasseremissionserklärung | |||||||||
1. | Emissionserklärung: | |||||||||
Typ der Berichtseinheit*1, Name der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist*1, GLN der Anlage, die als BE_WAV gekennzeichnet ist*1, Standortbezeichnung*1, zuständige Behörde für die Emissionserklärung (nur durch die Behörde änderbar), Erklärungszeitraum | ||||||||||
2. | Anlageninhaber*1: | |||||||||
GLN, Firmenbuchnummer, Name, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland | ||||||||||
3. | Kontaktperson: | |||||||||
Vorname, Nachname, Telefon, Telefax, Email | ||||||||||
4. | Standort*1: | |||||||||
GLN des Anlagenstandortes, Bezeichnung, Straße, Nummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland, Bezirk, Katastralgemeinde – Grundstücksnummern | ||||||||||
5. | Art und Zweck der Abwasserreinigungsanlage: | |||||||||
Art der Anlage, Zweck der Anlage, Tagesabwassermenge in m³, Betriebsstunden je Jahr, Direkt- oder Indirekteinleiter | ||||||||||
6. | Wasserverunreinigende Stoffe: | |||||||||
Grenzwerte für Konzentrationen und Frachten für Abwasserinhaltsstoffe | ||||||||||
7. | Meldepflichtige Grenzwertüberschreitungen: | |||||||||
Abwasserinhaltsstoff, Datum, Ursache | ||||||||||
8. | Emissionen: | |||||||||
Jahresfracht | ||||||||||
9. | Außerbetriebliche Mitwirkende an der Emissionserklärung: | |||||||||
Name, Organisation | ||||||||||
10. | Dateianhänge: | |||||||||
Dateiname, Bezeichnung |
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Ad *1) Wird aus dem Stammdatenregister automatisiert in die Emissionserklärung übernommen.
Ad *2) Wird aus der Abfall-Input-Output-Meldung automatisiert in die Emissionserklärung übernommen.
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