§ 19c AVV Übergangsbestimmungen für Ersatzbrennstoffprodukte

Abfallverbrennungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.07.2013 bis 31.12.2024

Ab dem 1. Jänner 2012 ist diese Verordnung auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2011 als Produkte verwendet worden sind und weiterhin verwendet werden sollen.

Stand vor dem 11.07.2013

In Kraft vom 01.01.2011 bis 11.07.2013

Ab dem 1. Jänner 2012 ist diese Verordnung auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2011 als Produkte verwendet worden sind und weiterhin verwendet werden sollen.

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