§ 19c AVV (weggefallen)

Abfallverbrennungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Ab dem 1§ 19c AVV seit 31.12.2024 weggefallen. Jänner 2012 ist diese Verordnung auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2011 als Produkte verwendet worden sind und weiterhin verwendet werden sollen.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 12.07.2013 bis 31.12.2024
Ab dem 1§ 19c AVV seit 31.12.2024 weggefallen. Jänner 2012 ist diese Verordnung auf Ersatzbrennstoffe anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2011 als Produkte verwendet worden sind und weiterhin verwendet werden sollen.

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