§ 10 AVV (weggefallen)

Abfallverbrennungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999

Kohlenmonoxid:

10%

Schwefeldioxid:

20%

Stickstoffoxide:

20%

Staubförmige Emissionen:

30%

Organisch gebundener Gesamtkohlenstoff:

30%

Chlorwasserstoff:

40%

Fluorwasserstoff:

40%

Quecksilber:

40%

Jährlich muss eine Funktionsprüfung gemäß ÖNORM EN 14181 an den registrierenden Emissionsmessgeräten vorgenommen werden§ 10 AVV seit 31.12.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 12.07.2013 bis 31.12.2024

Kohlenmonoxid:

10%

Schwefeldioxid:

20%

Stickstoffoxide:

20%

Staubförmige Emissionen:

30%

Organisch gebundener Gesamtkohlenstoff:

30%

Chlorwasserstoff:

40%

Fluorwasserstoff:

40%

Quecksilber:

40%

Jährlich muss eine Funktionsprüfung gemäß ÖNORM EN 14181 an den registrierenden Emissionsmessgeräten vorgenommen werden§ 10 AVV seit 31.12.2024 weggefallen.

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