Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
Anlage zu § 3 Abs. 2Anlage zu Paragraph 3, Absatz 2,A. Kurzfassung des Antrags von Arbeiten mit GVO im geschlossenen System und Angaben zur Anhörung
1.Ziffer einsName und Anschrift des Antragstellers.
2.Ziffer 2Zusammenfassende Beschreibung der verwendeten GVO.
3.Ziffer 3Zweck der Arbeiten mit GVO und Ort der Anwendung.
4.Ziffer 4Zusammenfassung der Methoden und Pläne zur Überwachung der GVO und für Notfallmaßnahmen.
5.Ziffer 5Zusammenfassung der Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere der für die Sicherheit von Mensch und Umwelt nachteiligen Wirkungen.
6.Ziffer 6Ort und Termin der Anhörung.
B. Kurzfassung des Antrags auf Freisetzung von GVO und Angaben zur Anhörung
1.Ziffer einsName und Anschrift des Antragstellers.
2.Ziffer 2Zusammenfassende Beschreibung der freizusetzenden GVO.
3.Ziffer 3Zweck der Freisetzung und Ort der Freisetzung.
4.Ziffer 4Zusammenfassung der Methoden und Pläne zur Überwachung der GVO und für Notfallmaßnahmen.
5.Ziffer 5Zusammenfassung der Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere der für die Sicherheit von Mensch und Umwelt nachteiligen Wirkungen.
6.Ziffer 6Ort und Termin der Anhörung.
In Kraft seit 01.03.1997 bis 31.12.9999
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