Anl. 1 AV

AV - Anhörungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
Anlage
zu § 3 Abs. 2
Anlage
zu Paragraph 3, Absatz 2,
A. Kurzfassung des Antrags von Arbeiten mit GVO im geschlossenen System und Angaben zur Anhörung
  1. 1.Ziffer einsName und Anschrift des Antragstellers.
  2. 2.Ziffer 2Zusammenfassende Beschreibung der verwendeten GVO.
  3. 3.Ziffer 3Zweck der Arbeiten mit GVO und Ort der Anwendung.
  4. 4.Ziffer 4Zusammenfassung der Methoden und Pläne zur Überwachung der GVO und für Notfallmaßnahmen.
  5. 5.Ziffer 5Zusammenfassung der Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere der für die Sicherheit von Mensch und Umwelt nachteiligen Wirkungen.
  6. 6.Ziffer 6Ort und Termin der Anhörung.
B. Kurzfassung des Antrags auf Freisetzung von GVO und Angaben zur Anhörung
  1. 1.Ziffer einsName und Anschrift des Antragstellers.
  2. 2.Ziffer 2Zusammenfassende Beschreibung der freizusetzenden GVO.
  3. 3.Ziffer 3Zweck der Freisetzung und Ort der Freisetzung.
  4. 4.Ziffer 4Zusammenfassung der Methoden und Pläne zur Überwachung der GVO und für Notfallmaßnahmen.
  5. 5.Ziffer 5Zusammenfassung der Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere der für die Sicherheit von Mensch und Umwelt nachteiligen Wirkungen.
  6. 6.Ziffer 6Ort und Termin der Anhörung.
In Kraft seit 01.03.1997 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 1 AV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 AV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 1 AV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 1 AV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 1 AV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 AV
Anhörungsverordnung (AV) Fundstelle