Art. 2 AusG (weggefallen)

AusG - Ausschreibungsgesetz 1989

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Art. 2 AusG (weggefallen) seit 01.09.1991 weggefallen.
In Kraft seit 01.09.1991 bis 31.12.9999
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