Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Bundesgesetz vom 13. Dezember 1976 über die Gewährung einer Aushilfe zur Milderung von Härten infolge bestimmter Vermögensverluste (Aushilfegesetz) StF: BGBl. Nr. 712/1976 (NR: GP XIV RV 304AB 398S. 42. BR: AB 1605S. 358.)
In Kraft seit 01.01.1977 bis 31.12.9999
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