§ 717 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

§ 42b Abs. 1 bis 4 und die Anlage 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 53/2018 treten mit 1. September 2018 in Kraft.

In Kraft seit 23.12.2018 bis 31.12.9999
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