Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Die §§ 10 Abs. 5 und 5b, 11 Abs. 2, 12 Abs. 4b, 13 und 30 Abs. 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2014 treten mit 1. Juli 2014 in Kraft.
In Kraft seit 12.08.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 685 ASVG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 685 ASVG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 685 ASVG