§ 252 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2014 tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft. Paragraph 252, Absatz 3, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2014, tritt mit 1. Juli 2014 in Kraft.
In Kraft seit 02.08.2014 bis 31.12.9999
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