§ 585 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

§ 44 Abs. 1 Z 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2000 tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraf.

In Kraft seit 01.08.2009 bis 31.12.9999
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