§ 576 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

§ 476 samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 12/1999 tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.

In Kraft seit 13.01.1999 bis 31.12.9999
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