§ 585b ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.11.2024

§ 7 Z 1 lit. f in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 35/2000 tritt mit 1. Juli 2000 in Kraft.

In Kraft seit 25.08.2000 bis 31.12.9999
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