§ 583 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

Die §§ 44 Abs. 1, 227 Abs. 1 Z 5, 253c Abs. 2 Z 4, Abs. 7 und Abs. 9 bis 12, 261b Abs. 1, 276c Abs. 2 Z 4, Abs. 7 und Abs. 9 bis 12, 284b Abs. 1 und 447g Abs. 3 Z 1 lit. a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 179/1999 treten mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

In Kraft seit 12.01.2000 bis 31.12.9999
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