§ 308 Abs. 4 Satz 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 665/1994 tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft. Paragraph 308, Absatz 4, Satz 1 in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 665 aus 1994, tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft.
In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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