Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Die §§ 34b, 82 Abs. 4, 460c und 559 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 832/1995 treten mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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