§ 274 ASVG Berufsunfähigkeitspension, Ausmaß

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.11.2024

Für die Bemessung der Berufsunfähigkeitspension und die Gewährung von Zuschüssen zu dieser gelten die §§ 261 und 262 entsprechend.

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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