Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht nach den Feststellungen des Erstgerichtes seit 1. 4. 1989 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter eine Invaliditätspension. In der Folge nahm der Kläger mit Wissen der beklagten Partei eine Beschäftigung bei einem privaten Bewachungsunternehmen auf. Infolge einer Erkrankung erhielt er aus diesem Dienstverhältnis vom 10. 2. 1999 bis 16. 3. 1999 sowie vom 18. 4. 1999 bis 29. 5. 1999 vom Dienstgeber Entgeltfortzahlung. Wei... mehr lesen...