Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 10.9.1996 wurde der Anspruch der (am 20.2.1961 geborenen) Klägerin auf Berufsunfähigkeitspension ab dem 1.4.1996 bis zum 31.12.1997 anerkannt. Die Gesamtpension von S 8.875,20 brutto beruhte auf einem Steigerungsbetrag für 211 Versicherungsmonate von 33,408 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 238 ASVG von S 14.792,--, also S 4.941,70, und einem Zurechnungszuschlag gemäß § 261a ASVG v... mehr lesen...