Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.11.2024
(Anm.: Änderung des IESG)
In Kraft seit 01.01.1987 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 97 ASGG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 97 ASGG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 97 ASGG