Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung (ARHV) Fundstelle

ARHV - Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 30. April 1980 über den Auslieferungsverkehr und den zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehr in Strafsachen (Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung - ARHV)
StF: BGBl. Nr. 219/1980

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes, BGBl. Nr. 529/1979, und des § 61 der Strafprozeßordnung 1975 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesminister für Inneres verordnet:

In Kraft seit 01.07.1980 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 62 ARHV