Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1980 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 30. Juni 1980 verliert der Erlaß des Bundesministeriums für Justiz vom 13. Juli 1959, JABl. Nr. 16/1959 (Rechtshilfeerlaß für Strafsachen) seine Wirksamkeit.
In Kraft seit 01.07.1980 bis 31.12.9999
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