Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Das Luftverkehrsunternehmen ist dafür verantwortlich, dass vom flugbetrieblichen Personal die flugbetrieblich relevanten Bestimmungen, wie insbesondere die in den Anhängen geregelten Flug-, Dienst- und Ruhezeiten, eingehalten werden.
In Kraft seit 01.05.2021 bis 31.12.9999
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