§ 28 AnhO Dokumentation

AnhO - Anhalteordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024

Alle Maßnahmen verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sind im Sinne des § 10 der Richtlinienverordnung zu dokumentieren.

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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