§ 30 AnhO Inkrafttreten

AnhO - Anhalteordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 1999 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der eine Hausordnung für den Strafvollzug in Hafträumen der Bundespolizeibehörden erlassen wird (Polizeigefangenenhaus-Hausordnung), BGBl. Nr. 566/1988, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 185/1998, und die Verordnung des Bundesministers für Inneres zur Durchführung des Fremdengesetzes (Fremdengesetz-Durchführungsverordnung 1994 - FrG-DV 1994), BGBl. Nr. 121/1995, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 185/1998, außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1999 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der eine Hausordnung für den Strafvollzug in Hafträumen der Bundespolizeibehörden erlassen wird (Polizeigefangenenhaus-Hausordnung), Bundesgesetzblatt Nr. 566 aus 1988,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 1998,, und die Verordnung des Bundesministers für Inneres zur Durchführung des Fremdengesetzes (Fremdengesetz-Durchführungsverordnung 1994 - FrG-DV 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 121 aus 1995,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 185 aus 1998,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die §§ 1 Abs. 3 und 4, 1a, 2 Abs. 1, 3, die Überschrift des 2. Abschnittes, 4 Abs. 1a und 5, 5 Abs. 2 und 3 Z 5, 5a und 5b samt Überschriften, 6 Abs. 2 und 4, 7, 8 samt Überschrift, 9 Abs. 1, 10 Abs. 4, 11, 12 Abs. 2 und 4, 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2, 15 Abs. 1, 1a und 2, 17, 18, 19 Abs. 1a und 2, 20 Abs. 1 und 2, 21, 22 Abs. 2, 23 Abs. 1 und 1a, 24, 25 samt Überschrift, die Überschrift des 3. Abschnittes, 26, 27 bis 29 samt Überschriften, die Überschrift des 4. Abschnittes, das Inhaltsverzeichnis sowie der Titel in der Fassung der Verordnung, BGBl. II Nr. 439/2005, treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Die §§ 5 Abs. 3 Z 6 und Abs. 5, 18 Abs. 2 und 21 Abs. 5 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft.Die Paragraphen eins, Absatz 3 und 4, 1a, 2 Absatz eins,, 3, die Überschrift des 2. Abschnittes, 4 Absatz eins a und 5, 5 Absatz 2 und 3 Ziffer 5,, 5a und 5b samt Überschriften, 6 Absatz 2 und 4, 7, 8 samt Überschrift, 9 Absatz eins,, 10 Absatz 4,, 11, 12 Absatz 2 und 4, 13 Absatz eins,, 14 Absatz eins und 2, 15 Absatz eins,, 1a und 2, 17, 18, 19 Absatz eins a und 2, 20 Absatz eins und 2, 21, 22 Absatz 2,, 23 Absatz eins und 1a, 24, 25 samt Überschrift, die Überschrift des 3. Abschnittes, 26, 27 bis 29 samt Überschriften, die Überschrift des 4. Abschnittes, das Inhaltsverzeichnis sowie der Titel in der Fassung der Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 439 aus 2005,, treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft. Die Paragraphen 5, Absatz 3, Ziffer 6 und Absatz 5,, 18 Absatz 2 und 21 Absatz 5, treten mit Ablauf des 31. Dezember 2005 außer Kraft.
In Kraft seit 23.12.2005 bis 31.12.9999
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