Anhalteordnung (AnhO) Fundstelle

AnhO - Anhalteordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Anhaltung von Menschen durch die Sicherheitsbehörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Anhalteordnung - AnhO)
StF: BGBl. II Nr. 128/1999

Änderung

BGBl. II Nr. 439/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 68 Abs. 4 des Fremdengesetzes 1997, BGBl. I Nr. 75, der §§ 31, 47 Abs. 3 und 50 des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991, des § 53c Abs. 6 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991, BGBl. Nr. 52, sowie der §§ 2 und 4 des Waffengebrauchsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 149, wird - hinsichtlich der Anhaltungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz oder nach der Strafprozeßordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz - verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Allgemeiner Teil

§ 1

Anwendungsbereich

§ 1a

Begriffsbestimmungen

§ 2

Pflichten der Häftlinge

§ 3

Aufsichtsorgane

2. Abschnitt

Vollzug der Haft

§ 4

Anhaltung

§ 5

Einzelhaft

§ 5a

Offene Stationen

§ 5b

Besondere Sicherheitsmaßnahmen

§ 6

Aufnahme

§ 7

Haftfähigkeit

§ 8

Nachtruhe und Bettenbenutzung

§ 9

Verfügung über Kleidungsstücke und sonstige Effekten

§ 10

Ärztliche Betreuung der Häftlinge

§ 11

Seelsorge

§ 12

Hygiene

§ 13

Verpflegung

§ 14

Rauchen

§ 15

Beschäftigung

§ 16

Hausarbeit

§ 17

Bewegung im Freien

§ 18

Einkauf

§ 19

Telefongespräche

§ 20

Briefverkehr

§ 21

Besuche

§ 22

Auskünfte

§ 23

Beschwerden, Wünsche und Ansuchen

§ 24

Ordnungswidrigkeiten

§ 25

Entlassung

3. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

§ 26

Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt

§ 27

Kurzfristige Anhaltungen

§ 28

Dokumentation

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 29

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 30

In-Kraft-Treten

In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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