§ 25 AMSprV

AMSprV - Arbeitsmarktsprengelverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
  1. (1)Absatz eins§ 3 Z 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/2023 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph 3, Ziffer eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2023, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 4 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/2023 tritt mit 26. Februar 2024 in Kraft.Paragraph 4, Absatz 2, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2023, tritt mit 26. Februar 2024 in Kraft.
In Kraft seit 19.12.2023 bis 31.12.9999
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