§ 1 AllgPrVO Anwendungsbereich

AllgPrVO - Allgemeine Prüfungsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die Allgemeine Prüfungsordnung gilt für die Meisterprüfungen und die Befähigungsprüfungen für sonstige reglementierte Gewerbe.

In Kraft seit 05.03.2004 bis 31.12.9999
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