Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Allgemeine Prüfungsordnung gilt für die Meisterprüfungen und die Befähigungsprüfungen für sonstige reglementierte Gewerbe.
In Kraft seit 05.03.2004 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 AllgPrVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 AllgPrVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 AllgPrVO