§ 5 AlkvtgVO

AlkvtgVO - Alkoholvortestgeräteverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 15. Dezember 2005 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2013 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 101/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

In Kraft seit 12.05.2018 bis 31.12.9999
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