Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.03.2025
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 15. Dezember 2005 in Kraft.
(2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2013 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 238 aus 2013, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(3)Absatz 3§ 1 Abs. 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 101/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 2, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 101 aus 2018, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
In Kraft seit 12.05.2018 bis 31.12.9999
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