§ 5 AlkvtgVO

Alkoholvortestgeräteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 15. Dezember 2005 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2013 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 101/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Stand vor dem 11.05.2018

In Kraft vom 14.08.2013 bis 11.05.2018

(1) Diese Verordnung tritt mit 15. Dezember 2005 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2013 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 101/2018 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

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