§ 5 AlkvtgVO In-Kraft-Treten

Alkoholvortestgeräteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.05.2018 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 15. Dezember 2005 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2013 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 238 aus 2013, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  3. (23)Absatz 23§ 1 Abs. 1 und § 1 Abs. 1 § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2013BGBl. II Nr. 101/2018 tritttreten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 2, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 238101 aus 20132018, tritttreten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Stand vor dem 11.05.2018

In Kraft vom 14.08.2013 bis 11.05.2018
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 15. Dezember 2005 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2013 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 238 aus 2013, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
  3. (23)Absatz 23§ 1 Abs. 1 und § 1 Abs. 1 § 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 238/2013BGBl. II Nr. 101/2018 tritttreten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 2, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 238101 aus 20132018, tritttreten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

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