In den einzelnen Arbeiterkammern sind Kammerräte in nachstehend angeführter Anzahl zu wählen:
für die Vollversammlung der Arbeiterkammer für Wien | 180 Kammerräte, |
Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark | je 110 Kammerräte, |
Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg | je 70 Kammerräte, |
Burgenland | 50 Kammerräte. |
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