§ 2 AKWO

AKWO - Arbeiterkammer-Wahlordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

In den einzelnen Arbeiterkammern sind Kammerräte in nachstehend angeführter Anzahl zu wählen:

für die Vollversammlung der Arbeiterkammer für Wien

180 Kammerräte,

Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark

je 110 Kammerräte,

Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg

je 70 Kammerräte,

Burgenland

50 Kammerräte.

 

In Kraft seit 25.09.1998 bis 31.12.9999
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