§ 6 AgrVG 1950 (weggefallen)

AgrVG 1950 - Agrarverfahrensgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024
§ 6 AgrVG 1950 seit 31.12.2013 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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