Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Die Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften darüber, wer in einem Agrarverfahren als unmittelbar oder mittelbar Beteiligter anzusehen ist und welche Rechte ihm zustehen, bleiben unberührt.
In Kraft seit 01.01.1994 bis 31.12.9999
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